Die Bayerische Krankenhausampel steht auf ROT, wir bitten daher um Beachtung und Einhaltung der 2G-Regelung.
Somit erhalten ausschließlich Personen mit dem offiziellen Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung Zutritt zur Generalversammlung.
Dieser Nachweis muss von uns am Eingang mit einem gültigen Ausweisdokument abgeglichen werden. Dafür herrscht keine Maskenpflicht am Platz sowie freie Platzwahl nach Verfügbarkeit. Bitte bringt daher unbedingt einen Nachweis und Personalausweis mit.
Wir bedauern die Einschränkung sehr, müssen dies jedoch zum Wohle aller so durchsetzen und bitten um euer Verständnis.
§ 4 (1) – Erwerb der Mitgliedschaft
Neu: „Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat.“
§ 8 (2) – Vorstand
Neu: „Die unter Absatz 1 Nummern 1 bis 6 genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.“
§ 9 (2) – Zuständigkeit des Vorstands
Neu: „…Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über EUR 250,-- sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.“